Stiftung

Aus Jugendhilfe Cottbus e.V. wird Jugendhilfe Cottbus Stiftung

Auf seiner Mitgliederversammlung im September 2025 hat der Jugendhilfe Cottbus e.V. kurz vor seinem 35-jährigem Bestehen die Errichtung der Jugendhilfe Cottbus Stiftung beschlossen. Mit der Anerkennung und Eintragung in das Stiftungsverzeichnis durch das Innenministerium des Landes Brandenburg am im Oktober 2025 konnte nach drei Jahren Vorbereitung ein weiteres Kapitel der Kinder- und Jugendhilfe in Cottbus und Umgebung aufgeschlagen werden.

Was wir tun

Erfahren Sie auf unser Internetseite wie die Jugendhilfe Cottbus Stiftung gemeinsam mit dem Verein und seiner Tochtergesellschaft für die Zivilgesellschaft in Cottbus und Umgebung wirken (Menü Projekte).

Mitmachen

Sie wollen unsere Arbeit durch Ihr ehrenamtliches Engagement aktiv unterstützen? Dann schauen Sie sich auf unseren Projektseiten um oder melden Sie sich direkt bei uns.

Mehr Infos:
Mitmachen

Jugendhilfe Cottbus Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts (BGB), anerkannt mit Urkunde vom 13.10.2025 durch das brandenburgische Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und eingetragen in das Stiftungsverzeichnis Land Brandenburg unter der Nummer 359. Sie ist durch das Finanzamt Cottbus unter der Steuernummer 056/140/01269 als gemeinnützige Körperschaft gem §60a (1) der Abgabenordnung anerkannt.

Sie wird vertreten durch den Vorstand:
Thomas Hartmann, Katrin Schloßhauer

Sprecher des Stiftungsrat:
Stefan Zaborowski, Christoph Polster

Anschrift:
Brandenburger Platz 59
03046 Cottbus

Kontakt:
Tel: +49 355 47 86 110
Fax: +49 355 47 86 111
eMail:

Warum ist eine Stiftung gegründet worden?

Die ersten Ideen kamen wohl bereits Ende der 90er Jahre auf, als man an verschiedenen Beispielen sah, das Stiftungen mit ihrem Ewigkeitscharakter Kriege und aufeinanderfolgende politische Systeme überdauern können. Durch die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung werden die Werte und Ziele, für die Jugendhilfe Cottbus seit seiner Gründung steht, erhalten und leistet damit einen wertvollen Beitrag für das soziale Miteinander in der Stadt Cottbus. Mit der Sanierung und Eröffnung des Familienhauses am Spreeufer war der erste Schritt getan, für die Kinder und Jugendlichen und deren Familien der Stadt Cottbus einen Ort für Begegnungen zu schaffen, Angebote für die verschiedensten Lebenslagen zu erhalten und sich aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens einzubringen und ehrenamtlich tätig zu sein. Dies gilt es, langfristig zu erhalten. Dazu war es wichtig, diese Entwicklungen in zukunftssichere Strukturen zu überführen. Der Verein war dafür auf lange Sicht auch wegen seiner Rechtsnatur nicht ausreichend geeignet. Eine Stiftung bietet eine passende Organisationsform zur strukturellen Sicherung der operativen Arbeit.

Wie lange hat der Gründungsprozess gedauert?

Die ersten Gedanken liegen wohl schn Jahrzente zurück. Konkreter wurde es im Jahr 2020 mit den ersten Konzepten. In den folgenden Jahren wurde intensiv über die Struktur und die zukünftigen Aufgaben der Stiftung beraten. Im Verlauf galt es noch die Novellen zum Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht in die bereits erfolgten Überlegungen einzubinden. Es erfolgten regelmäßige Informationen an die Mitglieder des Vereins und letztlich wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.09.2025 die Errichtung des Jugendhilfe Cottbus Stiftung beschlossen. Am 13. Oktober 2025 wurde mit der Überreichung der Anerkennungsurkunde der Stiftungsaufsicht die Stiftung rechtsfähig errichtet.

Wie setzt sich der Stiftungsrat zusammen?

Der erste Stiftungsrat wurde aus den sechs Vorstandsmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern des Jugendhilfe Cottbus e.V. gebildet. Allesamt Menschen, die sich dem e.V. und seiner Arbeit in der Stadt Cottbus verpflichtet sehen und diese durch ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Fachbereichen der Politik, des Rechtswissenschaften und des Sozialwesen im Rahmen der Stiftung fortführen wollen. Den Vorsitz als Stiftungsratssprecher haben Stefan Zaborowski und sein Stellvertreter Christoph Polster.