Beteiligung & Beschwerde

Beteiligung und
Beschwerde

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Prozessen, die ihre Entwicklung maßgeblich beeinflussen, ist ein Grundrecht. Neben der gesetzlichen Forderung, Beteiligungs-und Beschwerdeverfahren zu verankern, entspricht es der grundsätzlichen Haltung von Jugendhilfe Cottbus, Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Alters an allen den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dabei geht es nicht immer darum, dass die Beteiligten gänzlich autonom entscheiden können. Vielmehr ist es wichtig, Entscheidungsmacht und Entscheidungsspielräume transparent zu machen. Dies nimmt die Beteiligten ernst und lässt Partizipation nicht zur bloßen Worthülse werden.

Die Arbeit in unseren einzelnen Leistungsangebote basieren auf entsprechenden Beteiligungsgrundsätzen, die eine transparente, offene und wertschätzende Haltung unserer Mitarbeitenden erfordert. In den jeweiligen Konzepten der Einrichtungen oder Angeboten sind die Beteiligungsprozesse beschrieben.

Beschwerdemöglichkeiten sind als Bestandteil von Beteiligung ebenfalls ein wesentliches Qualitätskriterium unserer Arbeit.

Jugendhilfe Cottbus verfügt über ein übergreifendes Beteiligungs-und Beschwerdeverfahren, welches entsprechend auf die einzelnen Angebote und Einrichtungen angepasst ist.

Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zu sichern und einen hohen Grad der Zufriedenheit bei allen Kinder, Jugendlichen und Familien zu erzeugen. Das Verfahren dient der Klärung von Beschwerdegründen und ist die Voraussetzung zur Entwicklung angemessene Handlungsstrategien zur Beseitigung von Beschwerdegründen.

Kinder, Jugendliche und deren Eltern sollen darüber hinaus ermutigt und gestärkt werden, für ihre eigenen Belange einzutreten.

Sie können sich mit Ihren Beschwerden oder Hinweisen an uns unter wenden.